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3. 4. Bovine Virusdiarrhoe (BVDV) – Bekämpfung in Brandenburg

Ab dem 01.01.2011 müssen nach der BVDV- Bundesverordnung alle neugeborenen Kälber und alle zu verbringenden Rinder auf das Virus der BVD untersucht werden.

Auf Grund dieser gesetzlichen Verpflichtung zur Kennzeichnung der Rinder mit Ohrmarken nach der Viehverkehrsverordnung und in Realisierung der Entnahme einer Gewebeprobe zur Untersuchung auf BVDV (Neufassung der BVDV-Verordnung vom 04. Oktober 2010; Erste Änderungsverordnung vom 17.12.2010) wurde entsprechend eines Beschlusses des Beirates der Tierseuchenkasse folgendes für Brandenburg festgelegt:

  1. Der Landeskontrollverband Brandenburg e. V. (LKV) stellt ab 01.01.2011 für die Rinderhalter des Landes Brandenburg die Ohrmarken zur Kennzeichnung und für die Entnahme der Gewebeproben zur Untersuchung auf das BVDV-Virus zur Verfügung, d.h., die Kennzeichnung der neugeborenen Rinder erfolgt ab 01.01.2011 mit den Ohrmarken mit der Doppelfunktion, landläufig „Ohrstanzohrmarken“ genannt.

  2. Die Tierseuchenkasse Brandenburg (TSK) übernimmt die daraus entstehende Kostendifferenz zwischen der herkömmlichen Ohrmarke und der Ohrstanzohrmarke.

  3. Die Tierseuchenkasse gewährt den Rinderhaltern eine Merzungsbeihilfe für Virämikerkälber, die nach der Geburt mittels o.g. Ohrstanzprobe untersucht, innerhalb der ersten 14 Tage nach positivem Befundzugang getötet und aus dem Bestand entfernt wurden, in Höhe von 100,00 Euro je Kalb.

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