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1. Meldepflicht für alle Tierhalter und Neuerungen in der Tierseuchenkasse Brandenburg
Jetzt Tierbestände melden!Die Tierseuchenkasse Brandenburg (TSK) erhebt von den Tierbesitzern zur Erfüllung ihrer Aufgaben jährlich Beiträge. Grundlage für die Beitragserhebung ist die Anzahl der gehaltenen Tiere am Stichtag 03. Januar eines jeden Jahres.
Die TSK erinnert daran, dass nach § 71 des Tierseuchengesetzes jährlich Anfang Januar alle Besitzer von Pferden, Rindern (auch Wisente, Bisons,
Wasserbüffel), Schweinen (auch Minischweine und Schwarzwild in Gehegen), Schafen (auch Muffelwild in Gehegen), Ziegen, Geflügel (Laufvögel, Küken
und Junghennen zur Aufzucht, Hühner, Gänse, Enten, Perlhühner, Putenelterntiere zur Zucht, Truthühner/Puten, Wachteln, Rebhühner, Fasane und Tauben)
und Wildklauentiere in Gehegen (Gehegewild), die zum Zwecke der Gewinnung von Fleisch für den menschlichen Verzehr gehalten werden (Rot-, Reh-, Dam-
und Sikawild), ihrer gesetzlichen Tierzahlmeldepflicht nachkommen müssen.
2. Beihilfen für 2012
2.1 Auszahlung von Beihilfen:Die VO (EG) 1857/2006 regelt in Artikel 10, dass dem Tierhalter Beihilfen nur in Form von bezuschussten Sachleistungen gewährt werden dürfen, nicht jedoch als Zahlungen in Geld.Somit kann der Tierhalter die Beihilfe nur noch als Sachleistung empfangen. Die Auszahlung dieser Leistungen in Geld erfolgt nur noch an den Dienstleistungserbringer(z.B. Tierarzt, Labor, LKV, etc.). Antragsteller und Begünstigter für Beihilfen bleibt weiterhin jedoch der Tierhalter (Grundlage: Erfüllung der Melde- und Beitragspflicht).
2.2 Welche Beihilfen gibt es für Tierbesitzer?[weiterlesen]
3. Stichworterklärungen zu Tierseuchenkassenbeiträgen und Leistungen
[weiterlesen]
4. Bovine Virusdiarrhoe (BVDV) – Bekämpfung in Brandenburg
Ab dem 01.01.2011 müssen nach der BVDV- Bundesverordnung alle neugeborenen Kälber und alle zu verbringenden Rinder auf das Virus der BVD untersucht
werden.
Weitere Informationen stellt die Brandenburger Tierseuchenkasse auf Anforderung gerne zur Verfügung. |
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