Aktuelles zu Tierseuchen

Informationen zur Blauzungenkrankheit
Impfung gegen Serotyp BTV 3 - seit 07.06.2024 möglich


Die Blauzungenkrankheit, welche vor allem bei Schafen und Rindern meist akut verläuft, ist eine virusbedingte, durch Gnitzen übertragene Tierseuche. Seit Oktober 2023 verbreitet sich die aktuell vom Serotyp 3 verursachte Seuche in den Niederlanden, in Belgien und Deutschland. Betroffen in Deutschland sind derzeit die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz.

Im Unterschied zu den früher aufgetretenen Serotypen 4 und 8 verursacht der aktuelle Serotyp 3 teilweise schwere Symptome bei infizierten Schafen, oft mit Todesfolgen, und bei Rindern einen starken Rückgang der Milchleistung.

Die wichtigste Schutzmaßnahme, neben dem Schutz der Tiere vor Mücken und der Gesunderhaltung der Tiere, ist die Impfung. Aktuell gibt es zwar noch keine zugelassenen Impfstoffe auf dem Markt. Aber das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat per Verordnung vom 06.06.2024 die Anwendung von drei nicht zugelassenen Impfstoffen gestattet. Damit wird den Tierhalterinnen und Tierhaltern aktuell die Möglichkeit gegeben, Ihre Tiere vor den schweren Erkrankungen zu schützen.

Das Nationale Referenzlabor für Blauzungenkrankheit im FLI empfiehlt in der aktuellen Situation, auch Schafe einer zweimaligen Impfung im Abstand von 3-4 Wochen zu unterziehen, da bei zwei der drei genehmigten Impfstoffe bei Schafen nur eine einmalige Impfung als Grundimmunisierung gemäß Gebrauchsinformation vorgesehen ist. Für genauere Informationen folgen Sie bitte dem nachstehenden Link zum FLI:

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/

Die Tierseuchenkasse unterstützt die Impfung mit einem Zuschuss je Impfung (siehe Beihilfeerlass, Anlage E2), welcher auf Antrag der/s Tierhalterin/s direkt an sie/ihn ausgezahlt wird.

Die Eintragung der Impfung in die HIT – Datenbank ist dabei pflichtig.
Die Anleitung für die Eintragung durch die Tierärzte finden Sie in der beigefügten Datei, ebenso die dafür erforderliche Beauftragung durch den Tierhalter.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt oder auf der Internetseite des MSGIV

https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/blauzungenkrankheit/


Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln und Hausgeflügelbeständen in Brandenburg (22.01.2024)

Die hohe Anzahl von Fällen der Geflügelpest sowohl in Deutschland als auch europaweit zeigen die weite Verbreitung des Influenza-Virus. Auch Brandenburg ist wieder betroffen. Das Risiko der Übertragung auf Hausgeflügel und gehaltene Vögel wird vom FLI (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Insel Riems) als hoch eingestuft.

Daher sind weiterhin alle Geflügelhalter und -halterinnen dringend aufgefordert, ihre Biosicherheitsmaßnahmen intensiv unter die Lupe zu nehmen und ggf. anzupassen, um einen Eintrag des Virus in ihren Bestand zu verhindern. Treten vermehrte Todesfälle im Bestand auf und zeigt sich ein Rückgang der Leistungen muss umgehend das zuständigen Veterinäramt informiert werden.

Ist in einem Bestand Geflügelpest amtlich festgestellt worden, kann der betroffene Tierhalter/die -halterin eine Entschädigung für den Verlust infolge der amtlich angeordneten Tötung seiner/ihrer Tiere erhalten. Entschädigt wird der gemeine Wert der Tiere. Dieser wird vom Amtstierarzt/der Amtstierärztin und ggf. weiteren externen Gutachtern geschätzt. Erstattet werden auch die anfallenden Kosten für die Tötung und Entsorgung der Tiere. Bei schuldhaften Verstößen gegen das Tiergesundheitsgesetz sowie weiterer unmittelbar geltender Gesetze und Verordnungen im Zusammenhang mit dem Entschädigungsfall, entfällt der Anspruch auf Entschädigung bzw. kann erhebliche Kürzungen der Entschädigungszahlungen zur Folge haben. (weitere Informationen dazu unter Leistungen/Entschädigungen)

Weitere Informationen zur aktuellen Lage der Geflügelpest und zu einzuhaltenden Biosicherheitsmaßnahmen können unter den nachfolgenden Links aufgerufen werden. Die von der Universität Vechta in Zusammenarbeit mit dem FLI zur Verfügung gestellte Risikoampel sollte jeder der Geflügel hält dringend nutzen, um seinen Betrieb auf ein mögliches Eintragsrisiko des Virus zu überprüfen, kostenfrei und anonym.

FLI: Aktuelles - Aviäre Influenza / Geflügelpest
FLI: Merkblatt - Nutzgeflügel schützen
MSGIV Brandenburg: Empfehlungen für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen
Risikoampel zur Geflügelpest

Afrikanische Schweinepest in Brandenburg (10.01.2024)

Der erste Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest beim Schwarzwild in Deutschland wurde am 10. September 2020 amtlich vom Landkreis Spree-Neiße festgestellt. Weitere positive Fälle traten seitdem in den Landkreisen Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Uckermark, Dahme-Spreewald, Barnim, Prignitz und Oberspreewald-Lausitz auf. Durch hocheffiziente und stringente Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen des Landes Brandenburg und der Landkreise und mit Unterstützung unzähliger Helferinnen und Helfer konnte beginnend im Jahr 2023 in etlichen Regionen die Seuche erfolgreich getilgt und Sperrmaßnahmen zurück gefahren werden. Für die Schweinehalter sind dies erfreuliche Entwicklungen. Jedoch muss jederzeit mit neuen Einträgen der Afrikanischen Schweinepest beim Schwarzwild gerechnet werden.
Aus diesem Grund sind alle Schweinehalter weiter dringend gefordert, Ihre Haltungen und ihre Handlungen darauf zu prüfen, wie gut sie das Eindringen von Afrikanischer Schweinepest abwehren.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere Viruserkrankung, die nur Wild- und Hausschweine betrifft. Für infizierte Tiere verläuft die ASP meist tödlich. Die menschliche Gesundheit ist durch diese Seuche nicht gefährdet. Weder durch den Verzehr von Schweinefleisch noch über direkten Tierkontakt ist das Virus auf den Menschen übertragbar.

Jedoch kann das ASP-Virus in rohen oder geräucherten Fleischprodukten monatelang überleben, in Gefrierfleisch auch mehrere Jahre. Dies birgt eine hohe Gefährdungspotenz für die Verschleppung und Verbreitung der Krankheit.

Einen Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest gibt es nicht.

Nehmen Sie sich eine Stunde für die „ASP-Risikoampel“!

Diese „ASP-Risikoampel“ von der Universität Vechta, die gemeinsam mit dem Friedrich Loeffler-Institut (FLI) und einem bundesweit aufgestellten Expertenpanel aus tierärztlicher und landwirtschaftlicher Praxis, Behörden, Wirtschaft und Wissenschaftlern erarbeitet wurde, gibt Ihnen Hilfestellung bei Ihrer Überprüfung. Unter www.risikoampel.uni-vechta.de wird jedem Betrieb die Möglichkeit gegeben, den eigenen Betrieb auf Schwachstellen hin überprüfen zu lassen – kostenfrei und anonym.

So geht's:

  1. www.risikoampel.uni-vechta.de aufrufen
  2. Beantworten Sie ca. 100 Fragen zu Arbeitsabläufen und zu Vorkehrungen für die Biosicherheit in Ihrem Betrieb (Aufwand: ca. 1 Stunde)
  3. Sie erhalten direkt ein Ergebnis:
  4. Das Ergebnis können Sie abspeichern und ausdrucken

Damit erhalten Sie eine praktische Handlungsanweisung für das Abstellen ihrer Risiken. Die zügige Umsetzung dieser Anweisungen liegt dann bei jedem Schweinehalter selbst. Ziel muss es sein, erkannte Risiken zeitnah abzustellen.

(Informationen zu Entschädigungen bei Ausbruch im Hausschweinebestand unter Leistungen/Entschädigungen)

Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest

  1. Schweinehaltungshygieneverordnung einhalten – Voraussetzung für die Zahlung von Entschädigungen und Beihilfen der TSK
  1. Information für Arbeitgeber zur Vorbeuge - Merkblätter für Beschäftigte

Informationen zur Bekämpfung der Paratuberkulose in Rinderbeständen des Landes Brandenburg (09.05.2017)

Informationen zur Aufrechterhaltung des Status "BHV1-freie Region Land Brandenburg" (10.10.2016)