Aktuelles aus der Tierseuchenkasse

Information für Tierärztinnen und Tierärzte:

Die Beihilfen für die Impfungen gegen Blauzunge, Coxiellose (Q-Fieber) und West Nil-Virus werden mit Inkrafttreten der Beihilfeerlässe vom 01.07.2023 (Blauzunge und West Nil) sowie vom 01.01.2024 (Coxiellose) direkt an die/den Tierhalterin/-halter ausgezahlt. Dazu muss dieser den Antrag auf Beihilfe für die Impfung an die Tierseuchenkasse direkt stellen und die Rechnung der/des Tierärztin/-arztes beireichen.

Wir bitten Sie, Ihre Tierhaltenden bei der Ausführung der Leistung darüber zu informieren. Die Direktzahlung begründet sich im Beihilfeerlass unter Punkt 5.Verfahren, Nr. 5.2.


Versand der Beitragsbescheide 2024 am 08.03.2024

Am 08.03.2024 wurden an alle Tierhalterinnen und Tierhalter die Beitragsbescheide für das aktuelle Beitragsjahr versandt. Online-Melderinnen und -melder erhielten eine Info-email. Bitte schauen Sie in Ihr E-Mail-Postfach.

Zahlfrist ist der 12.04.2024.

Die fristgerechte und vollständige Bezahlung des auf dem Bescheid ausgewiesenen Betrages ist die Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen der Tierseuchenkasse.

Tierhaltende, welche ein SEPA-Lastschriftmandat bei uns hinterlegt haben, sorgen bitte für eine ausreichende Deckung Ihres Abbuchungskontos, da durch Rückbuchungen weitere Kosten entstehen.

Über die ab 2024 geltende neue Tierseuchenkassenbeitragsverordnung wurde bereits Ende Dezember mit dem Versand der Meldekarten und auf der Homepage der TSK informiert.


Sollte es Tierhalterinnen oder Tierhaltern infolge einer aktuellen wirtschaftlich schwierigen Situation nicht möglich sein, Ihren Beitrag bis zum genannten Termin zu entrichten, kann ein Stundungsantrag gestellt werden. Der Stundungsantrag muss bei der Tierseuchenkasse spätestens bis zum Fälligkeitstermin schriftlich vorliegen.


Information für amtlich beauftragte, praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte
Informationen für Tierhalterinnen und Tierhalter


Seit 01.07.2023 ist der neue Beihilfeerlass für Maßnahmen zur Tierseuchenverhütung und -bekämpfung sowie zur Verbesserung der Tiergesundheit in Kraft getreten. Unter der Rubrik Rechtsgrundlagen auf dieser Seite ist der Erlass veröffentlicht.

Neu geregelt wurden die Beihilfen für amtlich angeordnete Probennahmen. Hier wird ein festgesetzter Zuschuss zu den Gebühren nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte gewährt.

Neu aufgenommen wurde eine Beihilfe für die Impfung gegen das West-Nil-Fieber der Pferde. Der Zuschuss zur Impfung in Höhe von 25 € je Impfung und Tier wird, unter der Voraussetzung der ordnungsgemäßen Meldung und Beitragszahlung, direkt an die Tierhalterin/den Tierhalter ausgezahlt. Einzureichen ist dafür das auf dieser Seite eingestellte Formblatt Impfungen sowie der Nachweis der Impfung (ab Impfdatum 01.07.2023).