Archiv - Aktuelles über die Tierseuchenkasse

30 Jahre Tierseuchenkasse Brandenburg

Am 26.09.2023 beging die Tierseuchenkasse Brandenburg mit einer Jubiläumsveranstaltung ihr 30-jähriges Bestehen. Renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Tierärzteschaft, Vertreter der Tierhalterverbände und zahlreiche Gäste tauschten sich im Rahmen einer Vortragsveranstaltung in der Gemeinde Seddiner See über interessante und hochaktuelle Themen auf dem Gebiet der Tierseuchenbekämpfung aus. Im Fokus standen unter anderem die Bedrohung unserer Nutztierbestände durch eine in den letzten Jahren sich verändernde Tierseuchenlage und das Auftreten neuer Seuchen. Die Problematik der Entwicklung und des Einsatzes neuer, wirksamer Impfstoffe im Rahmen der Bekämpfung der mittlerweile endemisch auftretenden Geflügelpest (GP) als auch zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Wildtiersektor wurde vom Fachpublikum mit besonderem Interesse verfolgt. Aber nicht nur die auf dem Territorium Deutschlands und Brandenburgs sich verändern sowie die neu aufgetretenen Tierseuchen wie ASP und das West-Nil-Fieber standen im Mittelpunkt der Veranstaltung, auch bereits erfolgreich getilgte Seuchen wie BHV1 und die bovine Virusdiarrhoe (BVD) wurden hinsichtlich des Erhalts des erreichten Staus thematisiert. Abgerundet wurde die Vortragsreihe mit der Vorstellung des One-Health-Ansatzes bei der Bekämpfung des Q-Fiebers und einem Rückblick auf die Arbeit der Tierseuchenkasse im Dienste der Tierhalterinnen und Tierhalter.

Die Tierseuchenkasse ist ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Landes Brandenburg und wird vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit verwaltet.
Zweck und Ziel der Errichtung der Tierseuchenkasse in Brandenburg war, Tierhalterinnen und Tierhaltern im Fall eines Ausbruchs hochkontagiöser Tierseuchen für die zu tötenden Tiere Entschädigungen zu leisten. Die Tierseuchenkasse versteht sich als Solidargemeinschaft der Tierhalterinnen und -halter gegen Gefahren durch Seuchen und Krankheiten, die den Tieren drohen. Bereits im Gründungsjahr 1993 startete die Tierseuchenkasse des Landes Brandenburg mit den Tierartenkassen Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd und Geflügel. Später wurde die Kasse für Wildklauentiere etabliert.

Von dem im Gründungsjahr durch die Tierseuchenkasse erfassten Tierbestand von 3,6 Mio. melde- und beitragspflichtigen Tieren hat sie heute einen Bestand von fast 13 Mio. Tieren zu verwalten. Dabei fällt der Hauptanteil auf das Geflügel. Diese und weitere Aufgaben werden nunmehr von 8 Mitarbeiterinnen bewältigt.

Seit 2018 unterhält die Tierseuchenkasse außerdem Vorsorgeverträge mit Dienstleistern, welche im Tierseuchenfall schnell, effizient und tierschutzkonform für Tierbestandstötungen herangezogen werden können.

Ankündigung „Fokus Schaf- und Ziegengesundheit und Neuweltkamele“

Am 02. November 2023 findet die gemeinsame Vortragsreihe „Fokus Schaf- und Ziegengesundheit und Neuweltkamele“ des Schafzuchtverbandes Berlin-Brandenburg und der Task Force „Kleine Wiederkäuer“ Brandenburg in Teltow Ruhlsdorf statt. Es erwartet Sie ein interessantes und informatives Programm.
Das Programm entnehmen Sie bitte der angefügten Einladung.

Einladung - Fokus Schaf- und Ziegengesundheit und Neuweltkamele

Beitragsbescheide 2023 versandt

Am 08.03.2023 wurden die Beitragsbescheide für das Jahr 2023 an alle Tierhalter und Tierhalterinnen versandt.

Denken Sie bitte an die fristgerechte und vollständige Bezahlung des auf dem Bescheid ausgewiesenen Betrages bis zum 12.04.2023. Nur dann haben Sie Ihren Anspruch auf Entschädigungs- und Beihilfezahlungen durch die Tierseuchenkasse erworben.

Information für amtlich beauftragte, praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte

Die Tierärztekammer hat die Vereinbarung über Gebühren für amtlich angeordnete oder angewiesene Probennahmen, Untersuchungen und Impfungen mit der Tierseuchenkasse zum 31.12.2022 gekündigt.

In einer intensiven Beratung zwischen der Tierseuchenkasse, der Landestierärztekammer, dem Landesverband praktizierender Tierärzte Brandenburg e.V. und dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz wurde sich gemeinsam darüber verständigt, keine neue Vereinbarung mehr zu schließen. Die Abrechnungen der vor genannten Leistungen werden auf ein Beihilfesystem umgestellt.

Da der neue Beihilfeerlass erst ab 01.07.2023 inkrafttreten wird, wurde für die Übergangszeit eine befristete Vereinbarung geschlossen. Sie gilt ab 01.01.2023 und endet am 30.06.2023. In diesem Zeitraum entsprechen die darin festgelegten Gebühren gemäß § 5 Abs. 5 der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) dem einfachen Gebührensatz. Nicht in der Vereinbarung aufgeführte, zu erbringende tierärztliche Leistungen werden direkt mit dem Tierhalter abgerechnet. Eine Erstattung durch die Tierseuchenkasse erfolgt in dem Fall nicht.

Informationen zu den neuen Beihilferegelungen erhalten Sie zu gegebener Zeit.

Information für Tierhalterinnen und Tierhalter - Tierbestandsmeldung 2023

Bitte melden Sie Ihren Tierbestand zum Stichtag 03.01.2023 rechtzeitig zur Tierseuchenkasse, ob online oder postalisch, spätestens jedoch bis zum 15.01.2023.

Bitte beachten Sie die Neuerungen im Meldeverfahren von Geflügel und Pferden. Die Änderungen sind in den Meldebögen deutlich ersichtlich.

Geflügel: Hier ist ab 2023 an Stelle des Durchschnittsbestandes der Jahreshöchstbestand anzugeben (Anzahl der Tiere je Geflügelart, die im aktuellen Beitragsjahr als maximaler Tierbesatz gehalten werden soll).

Pferde: Ab 2023 sind nur die eigenen Pferde (Eigentümermeldung) zur Tierseuchenkasse zu melden. Pensionsstallbetreiber*innen melden somit auch nur noch ihre eigenen Pferde. Tiere, die in Pension stehen, sind von dem/der jeweiligen Eigentümer*in zu melden. Bei der Meldung dieser Tiere muss zwingend die Registriernummer des Pensionsstalles mit angeben werden. Dieser Schritt ist erforderlich, da ab 01.07.2023 eine neue Beihilferechtsgrundlage mit einigen Beihilfeneuerungen in Kraft treten wird.

Versand der Beitragsbescheide 2022

Die Tierseuchenkasse hat am 09.03.2022 die Beitragsbescheide für das Jahr 2022 an alle Tierhalter und Tierhalterinnen versandt. Bitte denken Sie an die fristgerechte und vollständige Bezahlung Ihres auf dem Bescheid ausgewiesenen Betrages bis zum 13.04.2022.

Stichtagsmeldung zum 03.01.2022 - Meldebogenversand dazu erfolgt am 29.12.2021

Hinweise zum Ausfüllen


Es ist wieder soweit - die Tierseuchenkasse Brandenburg versendet die Meldebögen an alle Tierhalter. Geben Sie bitte Ihren Tierbestand zum Stichtag, den 03.01.2022 auf dem Meldebogen an und senden diesen unterschrieben bis zum 15.01.2022 an die Tierseuchenkasse zurück.

Einfach und schnell können Sie Ihre Meldung ab dem 29.12.2021 auch elektronisch erledigen.


Auf dem Meldebogen 2022 ist für Sie wieder ein QR-Code aufgedruckt. Damit können Sie Ihre Meldung schnell und bequem per Smartphone oder Tablet vornehmen. Für die Anwendung des QR-Codes ist kein Passwort erforderlich, jedoch kann dieser Zugang nur einmal für die Meldung 2022 verwendet werden.


Weiterhin können Sie die Angabe Ihres Tierbestandes, wie bisher gewohnt, auf unserer Homepage (www.tsk-bb.de) über den Button „Login zur TSK-online“ abgeben. Hier loggen Sie sich mit Ihrer Tierseuchenkassennummer und Ihrem Kennwort ein und klicken auf „Tierbestandsmeldung“. Dann füllen Sie sogleich den Meldebogen aus und senden diesen ab. – Fertig!


Hinweis für Halter von Rindern:

Die Tierseuchenkasse übernimmt wie immer die Anzahl der Rinder zum Stichtag 03.01.2022 aus der HIT-Datenbank. Prüfen Sie bitte, ob alle Zu- und Abgänge z.B. Kalbungen, Umstellungen usw. vollständig in HIT gemeldet sind.


Hinweis zur Beitragsverordnung - für Rinder, Wildklauentiere und Geflügel gelten ab 2022 neue Beitragsätze:

Die Tierseuchenkasse gewährt Entschädigungen für Tierseuchen und Beihilfen für die Vorbeugung von Tierseuchen. Voraussetzung für den Erhalt dieser Leistungen der Tierseuchenkasse ist, dass Sie Ihren Tierbestand vollständig mitteilen und Ihre Beiträge fristgerecht bezahlen. Um Beihilfen zu erhalten, müssen Sie außerdem einen Generalantrag für Beihilfen gestellt haben.


Zahlen und Fakten aus der Tierseuchenkasse - Auszüge aus den Jahresberichten

Die Tierseuchenkasse (TSK) Brandenburg stellt Tierhaltern, Veterinärämtern und anderen Interessierten seit 2015 Auszüge aus ihren Jahresberichten online zur Verfügung und informiert über die Ergebnisse ihrer Arbeit und die erbrachten Leistungen für die Tierhalter.

Das Jahr 2018 war in der Tierseuchenkasse stark geprägt durch die umfängliche Vorbereitung und den Abschluss von Vorsorgeverträgen für die Tötung von Tierbeständen im Tierseuchenfall.
Seit Mai 2018 stehen 2 Dienstleister für diese schwere Aufgabe der Tierseuchenbekämpfung für das Land Brandenburg zur Verfügung.

Nach dem drastischen Geflügelpestzug im Jahr 2017 reduzierten sich die Entschädigungsleistungen im Jahr 2018 wieder und wurden hauptsächlich für Ausbrüche von Bienen- und Fischseuchen sowie für Rindersalmonellose und BHV1-Verdacht gezahlt.

Das Jahr 2017 war geprägt durch hohe Entschädigungszahlungen infolge Geflügelpest sowie eines Falles von Schweinebrucellose. Für die Vorsorge zur Tötung von Tierbeständen im Tierseuchenfall wurde die Personalstelle besetzt und die europaweite Ausschreibung der Dienstleistung begonnen.

Im Jahr 2016 wurde die Tierseuchenkasse in die Abteilung Verbraucherschutz des neu gegründeten Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit eingegliedert. Die Tierartenkassen Schaf und Ziege wurden zusammengelegt. Entschädigungszahlungen waren durch BHV1- und Rindersalmonellosegeschehen geprägt.

Das erste Halbjahr 2015 war von Anpassungen der Beihilfen an neue EU-Vorgaben gemäß der VO(EU) 702/2014 geprägt. Tierhalter haben u.a. vor Erhalt von Leistungen einen Beihilfeantrag zu stellen. Alle Rinderbestände werden ab dem Jahr aus dem HIT übernommen. Bei Pferden änderte sich das Meldeverfahren – Pensionsstallbetreiber müssen nun alle Tiere melden. Die TSK wurde Regionalstelle für die Stichtagsmeldung für Schwein, Schaf und Ziege im Land Brandenburg. Seit Januar 2015 gehört Brandenburg zur „BHV1 – freien Region“.

Versand der Beitragsbescheide 2020

Die Tierseuchenkasse hat am 11.03.2020 die Beitragsbescheide für 2020 an alle Tierhalter versandt.


Stichtagsmeldung zum 03.01.2020 - Meldebogenversand dazu erfolgt am 27.12.2019 / Hinweise zum Ausfüllen

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und es ist wieder soweit- die Tierseuchenkasse Brandenburg versendet die Meldebögen am 27.12.2019 an die Tierhalter im Land. Geben Sie bitte Ihren Tierbestand zum Stichtag, den 03.01.2020 auf dem Meldebogen an, und senden diesen bis zum 15.01.2020 an die Tierseuchenkasse zurück.

Einfach und schnell können Sie Ihre Meldung ab dem 27.12.2019 auch elektronisch erledigen.

Auf dem Meldebogen 2020 ist für Sie wieder ein QR-Code aufgedruckt. Damit können Sie Ihre Meldung schnell und bequem per Smartphone oder Tablet vornehmen. Für die Anwendung des QR-Codes ist kein Passwort erforderlich, jedoch kann dieser Zugang nur einmal für die Meldung 2020 verwendet werden.

Weiterhin können Sie die Angabe Ihres Tierbestandes, wie bisher gewohnt, auf unserer Homepage (www.tsk-bb.de) über den Button „Login zur TSK-online“ abgeben. Auf dieser Seite, loggen Sie sich mit der Tierseuchenkassennummer und dem Kennwort ein und gehen auf „Tierbestandsmeldung“. Dann füllen Sie sogleich den Meldebogen aus und senden diesen ab. – Fertig!

Wichtiger Hinweis für Rinderhalter

Im Jahr 2020 wird für Rinder wieder ein Beitrag in Höhe von 2,10 je Rind erhoben.

Die Tierseuchenkasse übernimmt wie immer die Anzahl der Rinder zum Stichtag 03.01.2020 aus der HIT-Datenbank. Prüfen Sie bitte, ob alle Zu- und Abgänge z.B. Kalbungen, Umstellungen usw. vollständig in HIT gemeldet sind.




Versand der Beitragsbescheide 2019

Die Tierseuchenkasse hat am Dienstag, den 05.03.2019 die Beitragsbescheide 2019 an alle Tierhalter versandt.


Pressemitteilung zum 3. „Forum Tiergesundheit“ 2018

Anlässlich ihres 25-jährigen Bestehens lud die Tierseuchenkasse Brandenburg zum 3. "Forum Tiergesundheit" ein. Die Einladung richtete sich an alle interessierten Tierhalter und Tierärzte. Im Vordergrund der diesjährigen Veranstaltung stand das Thema „Vorsorge im Tierseuchenfall“.

Versand der Beitragsbescheide 2018

Die Tierseuchenkasse hat am Freitag, den 09.03.2018 die Beitragsbescheide 2018 an alle Tierhalter versandt.


Ab 2018 neue Regelung zum Transport von Tierkörpern zur Untersuchung im Landeslabor

Ab 01. Januar 2018 ändert sich die Verfahrensweise des Transportes von Tierkörpern von verendeten oder getöteten Tieren zur pathologisch-anatomischen Untersuchung in das Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB). Der Transport kann dann über die Firma SecAnim GmbH angefordert werden. Nähere Informationen zur geänderten Verfahrensweise finden Sie im Merkblatt.


Zweites Forum Tiergesundheit am 30.05.2017 in Neuruppin

Versand der Beitragsbescheide 2017

Die Beitragsbescheide für 2017 wurden am 07.03.2017 an alle Tierhalter versandt.



Neuer Beihilfeerlass ab 01. März 2017

Wichtige Information - Beitragsbescheide 2016 (18.03.2016)

Pressemitteilung - „Forum Tiergesundheit“ am 28.08.2014 in Cottbus (11.09.2014)

Pressemitteilung - Frühjahrsbeiratssitzung der Tierseuchenkasse Brandenburg (01.05.2014)

Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen (13.01.2014)

Beiratssitzung der TSK Brandenburg (18.09.2013)

Festveranstaltung 20 Jahre TSK – Rückblick auf einen ereignisreichen Tag (05.07.2013)

Artikel Bauernzeitung: „Vorbeugen ist allemal besser“ (14.06.2013)

Artikel Bauernzeitung: „Partner der Landwirte“ (07.06.2013)

Tagesordnung zur Vortragsveranstaltung 20 Jahre TSK (30.05.2013)