Die Tierseuchenkasse ist seit 2014 Regionalstelle für die Stichtagsmeldung für Schafe und Ziegen im Land Brandenburg. Damit übernimmt sie für diese Tierhalter die nach
Viehverkehrsverordnung erforderliche Stichtagsmeldung an die HIT-Datenbank.
Die Tierseuchenkasse kann Ihnen für Ihre Tiere Leistungen in Form von Entschädigungen oder Beihilfen gewähren, sofern Sie Ihrer Melde- und Beitragspflicht gegenüber der
Tierseuchenkasse korrekt nachgekommen sind.
Bestellungen von Ohrmarken für Ihre Tiere richten Sie bitte an den Landeskontrollverband Berlin-Brandenburg.
Für die Abholung verendeter oder getöteter Tiere ist die Firma SecAnim zuständig.
Tierhalter im Land Brandenburg müssen jährlich Ihre Tierzahlen vom Stichtag 03. Januar der Tierseuchenkasse mitteilen.
Für die Meldung erhalten Sie dazu von der Tierseuchenkasse jeweils am Jahresende ein Meldeformular.
Sie können Ihre Tiere aber auch über unsere Homepage unter dem Button „Login zur TSK-online“ anmelden. Bei der erstmaligen Onlinemeldung müssen Sie ein Kennwort anfordern,
welches Ihnen per Post innerhalb von 3 Tagen zugesandt wird.
Halter von Muffelwild müssen Ihre Tiere der Kategorie Schafe zuordnen.
Die Tierseuchenkasse erhebt für die gemeldeten Schafe, Ziegen und Wildklauentiere Beiträge auf der Grundlage der Beitragsverordnung.
In den jeweiligen Tierkategorien gelten nachfolgende Beitragssätze:
Für Schafe (einschließlich Muffelwild, welches in Gehegen zum Zwecke der Gewinnung von Fleisch für den menschlichen Verzehr gehalten wird)
und Ziegen:
Tiere, die älter als 9 Monate sind
- | in Beständen mit ein bis fünf Tieren, je Bestand | 10,00 € |
- | in Beständen mit sechs oder mehr Tieren zusätzlich ab sechstem Tier, je Tier | 0,85 € |
Für Wildklauentiere (außer Schwarz- und Muffelwild),
welche in Gehegen zum Zwecke der Gewinnung von Fleisch für den menschlichen Verzehr gehalten werden (Gehegewild)
- | je Tier | 0,60 € |
Nachfolgende Leistungen können Ihnen gemäß Beihilfeerlass gewährt werden, sofern Sie o.g. Bedingungen erfüllt und darüber hinaus einen Beihilfeantrag gestellt haben:
Blutproben: | Übernahme der Nettokosten für die in den jeweiligen Verordnungen vorgeschriebenen Blutprobenentnahmen zur Untersuchung auf anzeigepflichtige Tierseuchen
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Hirnstammproben (nur Schafe und Ziegen):
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Übernahme der Kosten für die Entnahme von Hirnstammproben zur Untersuchung auf TSE im Rahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der amtlichen Überwachung |
Übernahme der Netto-Kosten der pathologisch-anatomischen Untersuchung von verendeten oder getöteten Tieren zum Ausschluss anzeigepflichtiger
Tierseuchen und anderer seuchenartig auftretender Krankheiten, höchstens jedoch 4.000 € je Betrieb, Tierart und Kalenderjahr
Formular Antrag auf pathol.-anatom. Untersuchung Merkblatt Transport zur Untersuchung |
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Übernahme der Netto-Kosten für Untersuchungen zum Ausschluss infektiöser Abortursachen
(siehe Anlage B 5.1. des Beihilfeerlasses) |
Freiwillige, genehmigte Impfung gegen Blauzunge:
Übernahme der Kosten für die Durchführung der Impfung entsprechend Vereinbarung der TSK mit der Landestierärztekammer Brandenburg sowie Übernahme der tatsächlichen Kosten für den Impfstoff (netto) |
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Impfungen nach amtlicher Anweisung oder Anordnung: Übernahme der Kosten für Impfungen inklusive des Impfstoffes (als Notimpfung bzw. Pflichtimpfung), sofern diese amtlich angewiesen oder angeordnet wurden |
Übernahme der Kosten zur Genotypisierung auf TSE-Resistenz, die über die in den §§ 2 und 7 der TSE-Resistenzzuchtverordnung vorgeschriebenen Untersuchungen hinausgehen |
Kostenzuschuss zu Ohrmarken oder Bolus zur elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen zur Zucht |
Weitere Informationen zu den Leistungen finden Sie im Beihilfeerlass