Die Tierseuchenkasse ist seit 2014 Regionalstelle für die Stichtagsmeldung für Schweine im Land Brandenburg. Damit übernimmt sie für die Halter von Schweinen die nach
Viehverkehrsverordnung erforderliche Stichtagsmeldung an die HIT-Datenbank.
Die Tierseuchenkasse kann Ihnen für Ihre Tiere Leistungen in Form von Entschädigungen oder Beihilfen gewähren, sofern Sie Ihrer Melde- und Beitragspflicht gegenüber der
Tierseuchenkasse korrekt nachgekommen sind.
Bestellungen von Ohrmarken für Ihre Schweine richten Sie bitte an den Landeskontrollverband Berlin-Brandenburg.
Tierhalter im Land Brandenburg müssen jährlich Ihre Tierzahlen vom Stichtag 03. Januar der Tierseuchenkasse mitteilen. Dazu erhalten Sie von der Tierseuchenkasse jeweils am Jahresende ein Meldeformular. Sie können Ihre Tiere aber auch über unsere Homepage unter dem Button „Login zur TSK-online“ anmelden. Bei der erstmaligen Onlinemeldung müssen Sie ein Kennwort anfordern, welches Ihnen per Post innerhalb von 3 Tagen zugesandt wird.
Die Tierseuchenkasse erhebt für die gemeldeten Tiere Beiträge auf der Grundlage der Beitragsverordnung.
Für Schweine (einschließlich Schwarzwild, das in Gehegen zum Zwecke der Gewinnung von Fleisch für den menschlichen Verzehr gehalten wird) gelten folgende Beitragssätze:
- | je Schwein über 30 kg Lebendmasse in Stallhaltung (Zuchtsauen, sonstige Zucht- und Mastschweine) | 0,60 € |
- | je Schwein über 30 kg Lebendmasse in Freilandhaltung und Schwarzwild in Gehegen (Zuchtsauen und sonstige Zucht- und Mastschweine; Bachen, Überläufer und Keiler) | 1,80 € |
Ferkel bis einschließlich 30 kg Lebendmasse und Frischlinge sind beitragsfrei.
Minischweine sind den Schweinen über 30 kg zuzuordnen.
Nachfolgende Leistungen können Ihnen gemäß Beihilfeerlass gewährt werden, sofern Sie o.g. Bedingungen erfüllt und darüber hinaus einen Beihilfeantrag gestellt haben:
Blutproben: | Übernahme der Nettokosten für die in den jeweiligen Verordnungen vorgeschriebenen Blutprobenentnahmen zur Untersuchung
auf Brucellose, Klassische und Afrikanische Schweinepest, Aujeszkysche Krankheit und andere anzeigepflichtige Tierseuchen
Übernahme der Nettokosten für die Blutprobenentnahme zur Untersuchung auf Seuchenhaften Spätabort (PRRS) |
Übernahme der Netto-Untersuchungskosten für Blut- und Kotproben im Rahmen eines bestätigten Bekämpfungsplanes zur Salmonellose beim Schwein
Übernahme der Netto-Untersuchungskosten auf PRRS im Rahmen einer Richtlinie des Landes Brandenburg zur freiwilligen Feststellung und Überwachung der PRRS-Unverdächtigkeit sowie zum Ausschluss infektiöser Abortursachen Übernahme der Netto-Kosten der pathologisch-anatomischen Untersuchung von verendeten oder getöteten Schweinen zum Ausschluss anzeigepflichtiger Tierseuchen und anderer seuchenartig auftretender Krankheiten, höchstens jedoch 4.000 € je Betrieb, Tierart und Kalenderjahr Formular Antrag auf pathol.-anatom. Untersuchung Merkblatt Transport zur Untersuchung |
Übernahme der Kosten für Ohrmarken in Höhe von 80 % |
Übernahme der Kosten für Impfungen inklusive des Impfstoffes (als Notimpfung bzw. Pflichtimpfung), sofern diese amtlich angewiesen oder angeordnet wurden |
Weitere Informationen zu den Leistungen finden Sie im Beihilfeerlass