Information für Tierärzte
Formulare für amtlich angeordnete Probennahmen (neu: ab 01.07.2023)

Die Anträge für die Probennahmen/Leistungsnachweise erhalten Sie über die Tierseuchenkasse oder per Download direkt über unsere Homepage.

Die Antragsformulare werden ab sofort nur noch als Singledokument ohne Durchschreibesatz ausgegeben und können digital ausgefüllt werden.

Bitte füllen Sie den Antrag/Leistungsnachweis vollständig aus - Unterschrift der/s Tierhalterin/ -halters nicht vergessen!

Die Zusendung der Leistungsnachweise an das zuständige Veterinäramt zur Überprüfung der sachlichen Richtigkeit der durchgeführten Maßnahme ist weiterhin erforderlich. Das Veterinäramt leitet dieses dann an die Tierseuchenkasse Brandenburg weiter.

Die Tierseuchenkasse erstattet den im Beihilfeerlass festgeschriebenen Zuschuss zu den Gebühren der GOT als Beihilfe ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer als auch über die Beihilfe hinausgehende Leistungen sind vom Tierhalter zu tragen.

Die zu erhebenden Gebührensätze für Ihre erbrachten Leistungen zur Abrechnung gegenüber der Tierseuchenkasse entnehmen Sie bitte dem aktuellen Beihilfeerlass unter den Anlagen A (Probennahmen) und D (Diagnostische Tests).

Bitte denken Sie an die Frist von einem Jahr für die Einreichung der Anträge.
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist

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