Vorsorge

Das Tiergesundheitsgesetz definiert die Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen. Die allgemeinen Pflichten des/r Tierhalters/in bestehen darin, eine Einschleppung von Tierseuchen zu vermeiden, sich Sachkunde über Tierseuchen anzueignen und eine notwendige Bekämpfung bei Ausbruch einer Tierseuche zu planen und umzusetzen (§ 3 TierGesG).

Die Tierseuchenkasse Brandenburg trifft nach § 6 Abs. 2 AGTierGesG Vorhalte- und Vorsorgemaßnahmen, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Tötung und Beräumung von Tierbeständen im Tierseuchenfall gewährleisten und übernimmt die Kosten, soweit diese nicht von Dritten getragen werden.

Hierzu hat die Tierseuchenkasse für Geflügel, Schweine, Rinder, Schafe und Ziegen Dienstleistungsfirmen über Rahmenvereinbarungen per 24.04.2022 wieder gebunden. Diese Firmen halten die für Brandenburg notwendige materiell-technische und personelle Basis vor. Im Tierseuchenfall bestehen für die Dienstleister folgende Aufgaben:

Für das Geflügel wurde mit der ABICS GmbH eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Für Schweine, Rinder, Schafe und Ziegen ist die Vetcon GmbH & Co. KG zuständig.
Für diese Tierarten stehen die vor genannten Dienstleister im Tierseuchenfall nach einer amtlich angeordneten Tötung für deren Durchführung zu den in der Rahmenvereinbarung festgelegten Bedingungen zu Verfügung.

Tierhalter/in und Dienstleister schließen zu diesem Zweck einen Werkvertrag ab.
Dem Werkvertrag liegen der Leistungsumfang sowie die Bedingungen aus der Rahmenvereinbarung zugrunde. Mit Abschluss des Werkvertrages treten der Tierhalter und die Tierhalterin ihre Ansprüche gegen die Tierseuchenkasse bezüglich der Erstattung der Tötungskosten an den Dienstleister ab. Damit kann die Tierseuchenkasse dem Dienstleister diese Kosten direkt erstatten.

Zur Alarmierung der Dienstleister im Tierseuchenfall steht den Veterinärämtern ein Abruf-Fax zur Verfügung. In diesem werden alle notwendigen Informationen zu dem betroffenen Bestand erfasst und vom Amtstierarzt/der Amtstierärztin an den zuständigen Dienstleister versandt.