Neuanmeldung

Das hinter dem Button - Formular Neuanmeldung - hinterlegte Formblatt „Tierbestandsmeldung und Nachmeldung“ bietet Ihnen die Möglichkeit, sich als neuer Tierhalter bei der Tierseuchenkasse Brandenburg anzumelden. Es ist wichtig, dass Sie das Formular vollständig ausfüllen. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Tierhalter sind die Tierbestände der letzten 4 Jahre rückwirkend sowie die des aktuellen Jahres anzugeben. Gemeldet werden müssen die Tiere, die jeweils am Stichtag 03.01. jeden Jahres bei Ihnen standen. Geflügel bildet dabei eine Ausnahme. Ist am 03.01. kein Geflügel im Bestand oder weicht die Anzahl der Tiere im laufenden Jahr vom Stichtagsbestand ab, ist zusätzlich der Jahreshöchstbestand anzugeben.

In den Jahren, in denen Sie noch keine Tiere hielten, kreuzen Sie in der zweiten Zeile „keine Tierhaltung“ an. In den jeweiligen Jahresspalten, in denen Sie Tiere gehalten haben, tragen Sie die Anzahl der Tiere vom Stichtag 03. Januar ein, andernfalls tragen Sie eine Null ein.

Bitte füllen Sie auch das Formular „Adressangaben“ sorgfältig aus und geben Sie Ihre komplette Anschrift, sowie Telefonnummer, Faxnummer und wenn vorhanden E-Mail-Adresse für eventuelle Rückfragen an.

Anschließend schicken Sie das ausgefüllte Formular bitte unterschrieben an folgende Adresse zurück:

LAVG - Tierseuchenkasse Brandenburg
PF 130 115
03024 Cottbus

Sie haben auch die Möglichkeit, uns die Formulare per Fax an 0355 58415 84 zu senden.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich beim zuständigen Veterinäramt ebenso anmelden müssen, wenn Sie mit der Tierhaltung beginnen. Unter „Veterinärämter“ finden Sie die zuständige Behörde Ihres Landkreises und die jeweiligen Kontaktdaten.